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Unsere Produkte
Die Gold Garantie
Komplettschutz ab Kaufdatum des Gerätes
Was ist abgedeckt? Die Gold Garantie deckt:
Bezahlt werden alle:
Abschluss: Was ist durch die Gold Garantie nicht abgedeckt?Schäden, die entstanden sind durch:
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FAQ - Häufige Fragen
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
Keine Selbstbeteiligung
Wie hoch ist die Begrenzung der Schadenshöhe?
Keine Begrenzung der Schadensleistungen
Wie viele Schäden werden von Domestic & General übernommen?
Auch mehrfache Schäden werden übernommen.
Was geschieht, wenn mein Gerät einen Totalschaden aufweist?
Im Fall eines Totalschadens immer vollen Ersatz durch ein neues vergleichbares Gerät.
Wie hoch ist der Zeitwertabschlag?
Keine Zeitwertabschläge - auch bei Vertragsverlängerung gilt „neu für alt“.
Rücktritt vom Vertrag?
2 Monate nach Kauf der Gold Garantie, wenn keine Leistung in Anspruch genommen wurde.
Wo finde ich die Versicherungsbedingungen?
Die aktuellen Versicherungsbedingungen finden sie hier:
Gold Garantie
Was ist zu tun im Schadensfall?
Ein eingetretener Schaden ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen an Domestic & General zu melden.
- Beim Auftreten eines Schadens wenden Sie sich direkt an unsere Service-Hotline
0 18 05/ 24 93 79 (0,12 Cent/min) an uns. Sie erhalten eine Schadensnummer und eine Auskunft, wo Sie Ihr Gerät reparieren lassen können. In der Regel werden die anfallenden Reparaturkosten von uns direkt mit dem D&G Reparaturpartner abgerechnet. - Sollten Sie ausnahmsweise die Kosten selbst begleichen, übersenden Sie uns die Originalrechnung. Die Rechnung muss Ihren Namen und Anschrift, Angaben zu dem Gerät sowie detaillierte Informationen über den Gerätedefekt, die verwendeten Ersatzteile und die Arbeitskosten enthalten.
- Reparaturen, die voraussichtlich € 200,-- übersteigen, müssen von uns unter Vorlage eines Kostenvoranschlages genehmigt werden.
2 Jahre Zusatzgarantie2 Jahre Schutz im Anschluss an die Herstellergarantie Was deckt die Zusatzgarantie ab?Die Zusatzgarantie deckt:
Bezahlt werden alle:
Abschluss:
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Was ist durch die Zusatzgarantie nicht abgedeckt?
Schäden, die entstanden sind durch:
- Grobe Fahrlässigkeit (z. B. Telefonieren beim Duschen)
- Vorsätzliche Beschädigung des Gerätes
- Missachtung der Bedienungsanleitung
- Unsachgemäße Installation oder Reparaturversuche
- Gewerbliche Nutzung
- Unfallschäden
FAQ - Häufige Fragen
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
Keine Selbstbeteiligung
Wie hoch ist die Begrenzung der Schadenshöhe?
Keine Begrenzung der Schadensleistungen
Wie viele Schäden werden von Domestic & General übernommen?
Auch mehrfache Schäden werden übernommen.
Was geschieht, wenn mein Gerät einen Totalschaden aufweist?
Im Fall eines Totalschadens immer vollen Ersatz durch ein neues vergleichbares Gerät.
Wie hoch ist der Zeitwertabschlag?
Keine Zeitwertabschläge - auch bei Vertragsverlängerung gilt „neu für alt“.
Rücktritt vom Vertrag?
2 Monate nach Kauf der Zusatzgarantie, wenn keine Leistung in Anspruch genommen wurde.
Wo finde ich die Versicherungsbedingungen?
Die aktuellen Versicherungsbedingungen finden sie hier:
2 Jahre Zusatzgarantie
Was ist zu tun im Schadensfall?
Ein eingetretener Schaden ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen an Domestic & General zu melden.
- Beim Auftreten eines Schadens wenden Sie sich direkt an unsere Service-Hotline
0 18 05/ 24 93 79 (0,12 Cent/min) an uns. Sie erhalten eine Schadensnummer und eine Auskunft, wo Sie Ihr Gerät reparieren lassen können. In der Regel werden die anfallenden Reparaturkosten von uns direkt mit dem D&G Reparaturpartner abgerechnet. - Sollten Sie ausnahmsweise die Kosten selbst begleichen, übersenden Sie uns die Originalrechnung. Die Rechnung muss Ihren Namen und Anschrift, Angaben zu dem Gerät sowie detaillierte Informationen über den Gerätedefekt, die verwendeten Ersatzteile und die Arbeitskosten enthalten.
- Reparaturen, die voraussichtlich € 200,-- übersteigen, müssen von uns unter Vorlage eines Kostenvoranschlages genehmigt werden.
Gold Garantie Notebook
Komplettschutz für Ihr Notebook (optionale Absicherung gegen Einbruchdiebstahl/Raub) Was ist abgedeckt?Die Gold Garantie Notebook deckt:
Was ist durch die Gold Garantie Notebook nicht abgedeckt? Schäden, die entstanden sind durch:
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FAQ - Häufige Fragen
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
Keine Selbstbeteiligung
Wie hoch ist die Begrenzung der Schadenshöhe?
Keine Begrenzung der Schadensleistungen
Wie viele Schäden werden von Domestic & General übernommen?
Auch mehrfache Schäden werden übernommen.
Was geschieht, wenn mein Gerät einen Totalschaden aufweist?
Im Fall eines Totalschadens immer vollen Ersatz durch ein neues vergleichbares Gerät.
Wie hoch ist der Zeitwertabschlag?
Keine Zeitwertabschläge - auch bei Vertragsverlängerung gilt „neu für alt“.
Rücktritt vom Vertrag?
2 Monate nach Kauf der Gold Garantie Notebook, wenn keine Leistung in Anspruch genommen wurde.
Wo finde ich die Versicherungsbedingungen?
Die aktuellen Versicherungsbedingungen finden sie hier:
Gold Garantie Notebook
Was ist zu tun im Schadensfall?
Ein eingetretener Schaden ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen an Domestic & General zu melden.
- Beim Auftreten eines Schadens wenden Sie sich direkt an unsere Service-Hotline
0 18 05/ 24 93 79 (0,12 Cent/min) an uns. Sie erhalten eine Schadensnummer und eine Auskunft, wo Sie Ihr Gerät reparieren lassen können. In der Regel werden die anfallenden Reparaturkosten von uns direkt mit dem D&G Reparaturpartner abgerechnet. - Sollten Sie ausnahmsweise die Kosten selbst begleichen, übersenden Sie uns die Originalrechnung. Die Rechnung muss Ihren Namen und Anschrift, Angaben zu dem Gerät sowie detaillierte Informationen über den Gerätedefekt, die verwendeten Ersatzteile und die Arbeitskosten enthalten.
- Reparaturen, die voraussichtlich € 200,-- übersteigen, müssen von uns unter Vorlage eines Kostenvoranschlages genehmigt werden.
HandyCareKomplettschutz für Ihr Mobiltelefon Was ist abgedeckt?HandyCare deckt:
Bezahlt werden alle:
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Abschluss:
Innerhalb von 30 Tagen nach Kaufdatum des Gerätes
Was ist durch HandyCare nicht abgedeckt?
Schäden, die entstanden sind durch:
- Grobe Fahrlässigkeit (z. B. Telefonieren beim Duschen)
- Vorsätzliche Beschädigung des Gerätes
- Missachtung der Bedienungsanleitung
- Unsachgemäße Installation oder Reparaturversuche
- Gewerbliche Nutzung
FAQ - Häufige Fragen
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
Selbstbehalt von 25,- €, bei Einbruchdiebstahl/Raub 50,-€
Wie hoch ist die Begrenzung der Schadenshöhe?
Keine Begrenzung der Schadensleistungen
Wie viele Schäden werden von Domestic & General übernommen?
Auch mehrfache Schäden werden übernommen.
Ein Ersatz bei Einbruchdiebstahl/Raub erfolgt nur einmal in einem Versicherungsjahr.
Was geschieht, wenn mein Gerät einen Totalschaden aufweist?
Im Fall eines Totalschadens immer vollen Ersatz durch ein neues vergleichbares Gerät.
Wie hoch ist der Zeitwertabschlag?
Keine Zeitwertabschläge - auch bei Vertragsverlängerung gilt „neu für alt“.
Rücktritt vom Vertrag?
2 Monate nach Kauf der HandyCare, wenn keine Leistung in Anspruch genommen wurde.
Wo finde ich die Versicherungsbedingungen?
Die aktuellen Versicherungsbedingungen finden sie hier:
Handy Care
Was ist zu tun im Schadensfall?
Ein eingetretener Schaden ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen an Domestic & General zu melden. Bei Einbruchdiebstahl/Raub muss der Kunde binnen 24 Stunden den Schaden an Domestic&General, die Polizei und seinen Provider melden.
- Beim Auftreten eines Schadens wenden Sie sich direkt an unsere Service-Hotline 0 18 05/ 99 40 00 (0,12 Cent/min) an uns. Sie erhalten eine Schadensnummer und eine Auskunft, wo Sie Ihr Gerät reparieren lassen können. In der Regel werden die anfallenden Reparaturkosten von uns direkt mit dem D&G Reparaturpartner abgerechnet.
- Sollten Sie ausnahmsweise die Kosten selbst begleichen, übersenden Sie uns die Originalrechnung. Die Rechnung muss Ihren Namen und Anschrift, Angaben zu dem Gerät sowie detaillierte Informationen über den Gerätedefekt, die verwendeten Ersatzteile und die Arbeitskosten enthalten.
- Reparaturen, die voraussichtlich € 200,-- übersteigen, müssen von uns unter Vorlage eines Kostenvoranschlages genehmigt werden.




